Wer keine Zeit für seine Gesundheit hat, wird eines Tages Zeit haben müssen, krank zu sein.
Die Psychotherapie hat die Aufgabe der Heilung und oder Linderung von psychischen Erkrankungen.
Dabei ist neben dem persönlichen Kontakt zum Therapeuten das Wort das wichtigste therapeutische
Mittel. Gerade in der heutigen Zeit nehmen psychische Schwierigkeiten zu. Depressionen,
Angststörungen , Suchterkrankungen, Zwänge und Trauma sind sehr einschneidende
Erscheinungen die einem Menschen die Lust am Leben nehmen können. Dabei sind
diese Erkrankungen gut behandelbar, so dass niemand ein Leben im Schatten
führen muss. Das Fundament einer wirksamen Psychotherapie ist ein gutes
Therapeut-Klient-Verhältnis!
Eine Behandlung durch einen Heilpraktiker erfolgt immer auf private Rechnung. Nur zugelassene Ärzte und Psychologen mit Zusatzausbildung können mit der gesetzlichen Krankenkasse direkt abrechnen. Privat Versicherte sollten Ihre Verträge prüfen, ob Leistungen durch einen Heilpraktiker inkludiert werden. Gesetzliche Krankenkassen haben nach §13 (3) SGB V die Pflicht ihren Versicherten notwendige Leistungen zeitnah zu ermöglichen. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Versicherte das Recht sich die unaufschiebbare Leistung anderweitig zu beschaffen und die Kosten durch die Krankenkasse erstatten zu lassen. Dazu muss der Versicherte jedoch nachweisen: Es war kein Therapieplatz bei einem durch die gesetzlichen Krankenkassen zugelassener Psychotherapeut frei gewesen Die Psychotherapie war medizinisch indiziert Bei der erhaltenen Therapie handelte es sich um ein Richtlinienverfahren
Wer in Deutschland Psychotherapie anbieten möchte, bedarf dazu der Erlaubnis. Diese Erlaubnis können nur
Ärzte und Psychologen mit Zusatzausbildung oder Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)
erhalten. Es ist unbestritten dass die Ausbildung von Ärzten und Psychologen mit entsprechender
Zusatzausbildung in ihrem Bereich fundierter ist, jedoch unterliegt der Heilpraktiker keinen
Beschränkungen in der Wahl seiner Therapiemethoden. Er kann einen integrativen Therapieansatz
umsetzen und genau das Verfahren auswählen, welches den effektivsten und sichersten Weg im Sinne
des Klienten bietet.
Zunächst einmal sollten Sie einen Termin zu einem Erstgespräch vereinbaren. Hier können wir die notwendigen Formalitäten in einem persönlichen Gespräch klären. Die ersten 3-5 Termine sind sogenannte probatorische Sitzungen. Sie bieten Ihnen und dem Therapeuten die Möglichkeit herauszufinden, ob die Chemie stimmt und ein gewisses Vertrauensverhältnis zustande kommen kann. Danach wird gemeinsam der Entschluss gefasst ob es weiter gehen soll. Jede Therapie richtet sich nach Ihren Wünschen und den notwendigen Erfordernissen. Sie sind kein passives Objekt sondern aktiv in den Therapieprozess eingebunden!