Praxis Krämer

Ergo- & Psychotherapie (HeilprG)

Leistungsspektrum

Unser Leistungssprektrum ist vielfältig und fundiert. Wir bieten keine Leistungen an, von denen wir nicht überzeugt sind sie auch zur vollsten Zufriedenheit unsere Patienten / Klienten anwenden zu können.

  • Ergotherapie auf motorisch-funktioneller, sensomotorisch-perzeptiver und psychisch-funktioneller Basis sowie Hirnleistungstraining. Behandlung aller Altersstufen in den Bereichen
    • Pädiatrie
    • Neurologie
    • Geriatrie
    • Psychiatrie
    • Orthopädie
  • Das Herstellen von temporären ergotherapeutischen Schienen. Dies umfasst nicht nur statische Schienen sondern auch dynamische Schienen nach Sehnenverletzungen.
  • Psychotherapie bei Erwachsenen und älteren Jugendlichen auf Selbstzahlerbasis.
    • Gesprächspsychotherapie
    • Verhaltenstherapie
    • Systemische Therapie
    • Tiefenpsychologisch-fundierte Therapie
  • Psychologische Beratung
  • Beratung von Firmen in Hinblick auf Ergonomie von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen.
  • Supervision bei Teamkonflikten.

Informationen für Patienten

Wer kann Ergotherapie verordnen?

Grundsätzlich kann jeder niedergelassene Arzt eine Ergotherapieverordnung ausstellen. Voraussetzung ist natürlich, dass es auch eine Indikation für eine Ergotherapie gibt.

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Wie lange ist eine Ergotherapieverordnung gültig?

Bei Heilmittelverordnungen verhält es sich anders als mit Rezepten für Medikamenten oder Überweisungen zu Fachärzten. Eine Heilmittelverordnung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Andernfalls verliert sie ihre Gültigkeit. Bei Privatverordnungen sind die Fristen nicht einheitlich und variieren zwischen 3-6 Monaten.

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Muss ich Zuzahlung leisten?

Jeder der nicht von Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen befreit ist, muss für erhaltene Leistungen einen Eigenanteil erbringen. Dies ist auch bei Heilmitteln der Fall. Die Grundgebühr für eine Verordnung beträgt 10,00€. Hinzu kommen noch 10% der erhaltenen Leistung. Als gesetzlich Versicherter sind Sie zur Zahlung verpflichtet und die behandelnde Praxis ist verpflichtet Ihnen diese Zuzahlungsrechnung zu stellen.

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Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen. Was nun?

Haben Sie mind. 24 Stunden vorher abgesagt? Wenn ja, wird der ausgefallene Termin einfach nachgeholt. Haben Sie vergessen rechtzeitig abzusagen wird Ihnen eine Ausfallrechnung gestellt. Sie können nicht einfach auf der Verordnung unterschreiben, dass Sie da waren, denn das ist Abrechnungsbetrug.

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Informationen für Ärzte

Ergotherapie? Das ist doch basteln, oder?

Falsch. Ergotherapie ist die einzige betätigungsorientierte Behandlungsform die es gibt. Das kann natürlich auch einmal basteln sein aber es steht immer die Handlungsfähigkeit einer Person in ihrem Alltag im Vordergrund. Sollten Sie Fragen haben was eine Ergotherapie ist und wie eine Behandlung aussieht, dürfen Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

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Kann ich Verordnungen nachträglich ändern?

Als Arzt bestimmen Sie was für eine Behandlung sie Ihrem Patienten angedeihen lassen wollen. Im Rahmen der Heilmittelrichtlinien können Sie frei bestimmen sind aber an gewisse Regelen gebunden. Laut diesen Richtlinien sind Ärzte verpflichtet korrekte Verordnungen auszustellen. Fehler sind menschlich und können korrigiert werden. Alle Änderungen bzw. Korrekturen die vom Arzt vorgenommen werden müssen, müssen durch erneute Unterschrift mit Angabe des Datums und Praxisstempel bestätigt werden.

Aufgrund des "Prüfpflichturteils" des Bundessozialgerichts (BSG) von Oktober 2009 müssen die Heilmittelerbringer die Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Maßstäbe dafür sind aus professioneller Sicht erkennbare Fehler und Übereinstimmung mit den Heilmittelrichtlinien. Nach Auffassung des BSG ist eine korrekte Verordnung notwendige Voraussetzung für den Beginn der Behandlung und die Abrechnung der Leistung.

Das bedeutet, dass wenn wir mit der Bitte um Korrektur der Verordnung an Sie herantreten sie nicht ärgern wollen. Wir müssen auf die Einhaltung der Formalien pochen nicht nur um unsere Vergütung zu bekommen sondern auch um Sie vor einem Regress zu schützen.

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Kann der Therapeut die Änderungen nicht selbst vornehmen?

Einige schon, aber nicht alle. Das Ausstellungsdatum, Behandlungsbeginn spätestens am, Indikationsschlüssel, Diagnosen und Behandlungsform darf nur der verordnende Arzt mit Stempel und Unterschrift ändern. Nur die Frequenz der Therapie sowie eine Änderung von Gruppentherapie auf Einzeltherapie darf nach Rücksprache mit Ihnen vom Therapeuten vorgenommen werden.

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Ich stelle keine Verordnungen aus, da mein Budget das nicht erlaubt. Ich habe Sorge vor Regressforderungen.

Regressforderungen durch die Krankenkassen sind recht selten. Es scheint jedoch Politik der Krankenkassen zu sein, Ihnen Angst einzujagen, damit Sie den Kostendruck an alle Stellen weitergeben. Dabei haben Sie viele Möglichkeiten auch außerhalb Ihres Budgets zu verordnen. Die Begriffe "Besonderer Verordnungsbedarf (Praxisbesonderheiten)" und "Langfristiger Verordnungsbedarf" ist den meisten Ärzten kein Begriff.

Ihr individuelles Budget hängt nicht nur von Ihren Patienten ab, sondern auch von Ihrem Verordnungsverhalten. Verordnen Sie grundsätzlich wenig Heilmittel, wird Ihr zukünftiges Budget nach unten korrigiert. Verordnen Sie mehr, wird es zukünftig nach oben korrigiert. Zudem findet bei einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit auch immer eine Überprüfung statt ob die Verordnungen notwendig waren oder nicht. Daher nutzen Sie die Möglichkeit von Therapieberichten um einen Beweis zu haben, dass die Therapie notwendig war und ob Sie erfolgreich verläuft. Ein guter Therapeut wird keine Behandlung unnötig in die länge ziehen, sondern auch von sich aus bei erreichtem Therapieziel die Behandlung beenden. Dauerverordnungen sind nur selten notwendig und können immer konkret therapeutisch begründet werden.

Nachfolgend werden Sie Informationen als Download finden, damit Sie diese extrabudgetären Verordnungsmöglichkeiten sofort nutzen können:
Besondere Verordnungsbedarfe
Langfristiger_Heilmittelbedarf
Diagnosegruppen_Indikationsschluessel
Checkliste

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Wie kann eine temporäre ergotherapeutische Schiene verordnet werden?

Bei bestimmten Indikationen kann eine temporäre ergoterapeutische Schiene verordnet werden. Ist dies der Fall erfolgt die Verordnung ebenfalls auf dem Verordnungsvordruck Nr. 18 für die Ergotherapie und zwar in dem Feld:

"Gegebenenfalls neurologische/psychiatrische, pädiatrische, orthopädische Besonderheiten".

Sollten Sie nur eine Schiene verordnen wollen, so muss bei der Verordnung mind. eine motorisch-funktionelle Behandlung verordnet werden. Anders ist eine Abrechnung mit den Krankenkassen nicht möglich. Bitte geben Sie auch möglichst konkret die Art der Schiene an, die hergestellt werden soll. Dies ist notwendig um einen möglichen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen und begründen zu können. Sollten Sie unschlüssig sein, welche Schiene am besten für Ihren Patienten geeignet ist, setzen Sie sich ruhig mit uns in Verbindung. Übrigens, die Verordnung von temporären ergotherapeutischen Schienen erfolgt immer Extrabudgetär! Der Vorteil von temporär ergotherapeutischen Schienen ist zudem nicht nur der niedrigere Preis als Produkte von der Stange sondern auch die Tatsache, dass sie immer individuell angepasst sind.

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